Aufgrund der Auswahl durch das BMAS nehme ich an dem Modellvorhaben zur Förderung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften (M-A-G) teil und werde somit im Laufe des Jahres die Anforderungen an eine Ausbildungsstätte gemäß der Assistenzhunde-Verordnung Anlage 7 (zu § 29 Absatz 1 Satz 3) erfüllen.
Im Augenblick besteht noch Unklarheit über die Organisation, die diese Zertifizierung abnehmen wird, aber die Ausbildung von Teams kann fortgeführt werden; auch nach den Ausbildungsinhalten der Anlage 4 AHundV.
Wer neu mit der Ausbildung startet sollte sich entscheiden, ob die Ausbildung wie bisher ablaufen soll - fundiert und mit dem Ziel der Anzeige von kritischen Blutzucker-Situationen (im Umfang von ca. 30h orientiert am Bedarf des jeweiligen Teams) oder zusätzlich mit mehr Theorieinhalten (gem. den neuen Regularien mindestens 60h) und der Ausrichtung der praktischen Übungen auf die Prüfung lt. Anlage 6 (zu § 16 Absatz 1 Satz 3, § 21 Absatz 1 Nummer 5) der AHundV (wo bestimmte Hilfeleistungen explizit vorgeschrieben sind).
Ich berate Sie gern zum Beginn der Ausbildung und erläutere Ihnen die Vorschriften, Unterschiede sowie Vor- und Nachteile.